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Aufnahmegebühr |
Für jedes Neumitglied fällt zunächst die Aufnahmegebühr (einmalig 8,00
€) an. Sie dient im Wesentlichen dazu, die Kosten des
Aufnahmeverfahrens zu decken.
Vereinsbeitrag |
Durch die Begründung der Mitgliedschaft entsteht die Pflicht zur Zahlung des VEREINSbeitrags ab dem Aufnahmemonat bis zum Austrittsdatum.
> Details:
Beitragsregelungen
Abteilungs-/Gruppenbeitrag |
ZUSÄTZLICH zum VEREINSbeitrag werden nur für die Mitglieder
weitere Beiträge erhoben, die sich in einer der "kostenintensiveren
Abteilungen/Gruppen" betätigen (Um welche Abteilungen/Gruppen es sich
handelt, sehen Sie in den "Beitragsregelungen".)
Der Abteilungs-/Sportgruppenbeitrag dient der Deckung der
Abteilungs-/Gruppenkosten, die nicht über den VEREINSbeitrag von ALLEN
Mitgliedern getragen werden sollen:
Bei der Badmintonabteilung sind es z.B. hauptsächlich die Kosten für die Badmintonbälle (ca. 50 €/Jahr/Abteilungsmitglied),
bei den Leistungsturnerinnen sind es die über 100 € Übungsleiterkosten, die je Leistungsturnerin jährlich entstehen und auch
in den Abteilungen Judo Rhönradturnen, Herzsport und bei den "tonARTisten" (Chor) sind die Mitarbeiterkosten die überwiegende Ursache, ... manchmal ist das Fachpersonal teurer, 'mal sind auf Grund der sportspezifischen Trainingsituation relativ viele Mitarbeiter/-innen je Gruppenmitglied erforderlich.
In der Abteilung Kraftgerätetraining sind die ausgedehnten Trainingsmöglichkeiten (63,5 Stunden pro Woche) sowie die Abschreibungen der teuren Geräte ursächlich.
In der Abteilung "Laufsport/Leichtathletik" werden die Startgelder bei Laufsportwettkämpfen überwiegend übernommen und es werden wöchentlich 5 Lauftermine angeboten.
> Siehe auch:
Abteilungs-/Gruppenmitgliedschaft
"Schnuppern", Nichtmitglieder-Teilnahmegebühr |
Allen Interessenten/Interessentinnen wird die Möglichkeit eingeräumt, das Vereinsangebot bis zu einem Monat kostenlos auszuprobieren. Zum 01. des darauf folgenden Monats wird bei weiterer Nutzung von Vereinsangeboten die Mitgliedschaft im TVE Burgaltendorf - durch das Stellen eines Aufnahmeantrags - erforderlich. Für die Nutzung des Sportangebots nach Ablauf des Probemonats wird für die Zeit ohne Mitgliedschaft eine "Nichtmitglieder-Teilnahmegebühr" in Rechnung gestellt. Sie beträgt das Zweifache des ansonsten anfallenden Beitrags.
Diese Regelung haben wir eingeführt, weil wir es im Sinne einer
Gleichbehandlung aller Mitglieder nicht akzeptieren können, wenn "Schnupperer"
den Beginn der Mitgliedschaft mit allen Tricks und sehr kreativen
Begründungen hinauszögern.
Weitere Kosten |
Weitere Kosten können nur bei der Teilnahme an Kursen des Kursprogramms
(für Mitglieder deutlich günstigere Kursgebühren) oder natürlich bei der
Teilnahme an ausgeschriebenen Freizeitaktivitäten wie Reisen,
Besichtigungen etc. anfallen.
Umlagen, Pflichtarbeitsstunden oder Ähnliches gibt es im TVE nicht.
SEPA-Lastschriftmandat |
Ein SEPA-Lastschriftmandat wird vorausgesetzt bzw. ist Bedingung für die Aufnahme in den Verein, weil es ein Grundprinzip des TVE ist, seinen Mitgliedern ein möglichst hochwertiges Angebot zu möglichst niedrigen Kosten zu unterbreiten,... und die Einsparung von Arbeitszeit in der Buchhaltung durch den Bankeinzug ist erheblich.
> Details: Beitragsregelungen