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Beitragsregelungen

Übersicht


Der TVE erhebt:

1. eine Aufnahmegebühr
2. einen Vereinsbeitrag 
3. Abteilungs-/Sportgruppenbeiträge
4. Kursgebühren 
5. Teilnehmereigenleistungen 
6. eine Nichtmitglieder-Teilnahmegebühr
 

1. Aufnahmegebühr

 
Sie wird für jedes Neumitglied zusammen mit der ersten Beitragslastschrift nach der Aufnahme in den Verein eingezogen und beträgt einmalig 8,00 €/Neumitglied.

 

2. Vereinsbeiträge

 

JUNGE LEUTE-BEITRAG
für: Mitglieder im Alter von 0 bis 24 Jahre
Beitrag: 6,25 €/Monat (=75,00 €/Jahr)
- zu "Bildung und Teilhabe" siehe unten "Hinweise"! - 


EINZELMITGLIEDSBEITRAG
für: Erwachsene Mitglieder ab 25 Jahre
Beitrag: 6,75 €/Monat (=81,00 €/Jahr)


KURZZEITMITGLIEDSBEITRAG
(Besonderheit: Vereinsaustritt ist zum 31.12. und zum 30.06. möglich.)
für: Mitglieder der Abteilung "Kraftgerätetraining" exklusiv
Beitrag: 7,00 €/Monat (=84,00 €(Jahr)


FÖRDERMITGLIEDSBEITRAG
für: Mitglieder bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen (z.B. Wohnsitz außerhalb von NRW oder im Alten-/Pflegeheim) auf Einzelfallbeschluss des Vorstands
Beitrag: 3,50 €/Monat (=42,00 €/Jahr)


FAMILIENBEITRAG
für: mehrere Vereinsmitglieder in einer Familie. Für jedes Familienmitglied, das TVE-Mitglied werden will, ist ein separater Aufnahmeantrag zu stellen. Einschränkung: Familienmitglieder ab 21 Jahre könnt nicht mehr unter den Familienbeitrag erfasst werden. Für sie fällt der "Junge Leute-Beitrag" bzw. der "Einzelbeitrag" (s.o.) an.
Beitrag: 
11,50 €/Monat (=138,00 €/Jahr) für 2 Mitglieder aus einer Familie zuzüglich
3,00 €/Monat (=36,00 €/Jahr) für jedes weitere TVE-Mitglied aus dieser Familie


BEITRAGSFREI:
Mitglieder, die das 100. Lebensjahr erreicht haben, werden beitragsfrei gestellt.


OBERGRENZENREGELUNG

- nur auf Antrag hin, nicht rückwirkend und nicht monatlich anteilig -
Beitrag: 190 €/Halbjahr
Wenn die Summe aus Vereinsbeiträgen und Abteilungs-/Sportgruppenbeiträgen  - Abteilungs-/Sportgruppenbeiträge für das Kraftgerätetraining und den Chor sowie Kursgebühren sind hiervon ausgenommen - für die TVE-Mitglieder aus einer Familie (Eltern sowie Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs) für ein Halbjahr den Betrag von 190,00 € überschreitet, wird der 190,00 € überschreitende Betrag erstattet.

 

3. Abteilungs-/Sportgruppenbeiträge (jährlich zum 30.06. und 31.12. unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft kündbar)


Abteilungs-/Sportgruppenbeiträge fallen zusätzlich zum Vereinsbeitrag für kostenintensivere Gruppen (auf Dauer eingerichtet, Vereinsmitgliedschaft erforderlich) an:
 

Leistungsturnen: 9,00 €/Monat (=108,00 €/Jahr)
Rhönradturnen: 6,00 €/Monat (=72,00 €/Jahr)
Judo: 9,00 €/Monat (=108,00 €/Jahr); Gürtelprüfungsgebühren exklusive, Pass- und Sichtmarken inklusive
Badminton: 7,50 €/Monat (=90,00 €/Jahr)
(limitiertes Ballbudget inklusive)
Laufsport/Leichtathletik: 2,00 €/Monat (24,00 €/Jahr)
Herzsport (Reha-Sport):
- mit Verordnung (Vereinsmitgliedschaft erwünscht, aber nicht erforderlich): 3,75 €/Monat (=45,00 €/Jahr) zusätzlich zur KV-Leistung

- ohne ärztliche Verordnung (Vereinsmitgliedschaft erforderlich): 10,00 €/Monat (=120,00 €/Jahr)

Wassergymnastik: 2,00 €/Monat (=24,00 €/Jahr)
Sport in der Krebsnachsorge (Reha-Sport):
- mit Verordnung (Vereinsmitgliedschaft erwünscht, aber nicht erforderlich): 0,00 €/Monat zusätzlich zur KV-Leistung
- ohne ärztliche Verordnung (Vereinsmitgliedschaft erforderlich): 3,00 €/Monat (=36,00 €/Jahr)
Kraftgerätetraining: 24,00 €/Monat (=288,00 €/Jahr)
- optionaler Sonderbeitrag für Mitglieder im Alter von 16 bis 24 J. mit eingeschränkter Trainingszeit (mo. - fr. 18.00 - 22.00 h und sa. 12.00 - 18.00 h; die Einschränkung gilt nicht in Ferien): 15,00 €/Monat (=180,00 €/Jahr)
Chor "tonARTisten":
- Mitglieder bis 24 J.: 3,00 €/Monat (=36,00 €/Jahr)
- Mitglieder ab 25 J.: 8,00 €/Monat (=96,00 €/Jahr)

 

4. Kursgebühren

 

Kursgebühren werden für Angebote erhoben, die in Kursform, also zeitlich befristet, angeboten werden und für die in der Regel eine Mitgliedschaft nicht erforderlich ist. Die Kursgebühren für TVE-Mitglieder liegen in der Regel deutlich unter denen für Nichtmitglieder.

 

5. Teilnehmereigenleistungen

 

Für die optionale Teilnahme an besonderen Aktivitäten (60plus-Freizeitaktivitäten, Chorwochenenden, Turnfeste,...) werden die Teilnahmekosten - oft nach Abzug eines Vereinszuschusses - in Rechnung gestellt.

 

6. Nichtmitglieder-Teilnahmegebühr
 

In allen Gruppen/Abteilungen - Ausnahmen: Kraftgerätetraining, Sportkurse, Eltern/Kind-Turnen - ist es möglich, einen Monat kostenlos zu "schnuppern". Danach muss ein Aufnahme-Antrag vorliegen, wenn das TVE-Angebot weiterhin wahrgenommen werden soll. Wird das Angebot weiterhin ohne Mitgliedschaft wahrgenommen, wird der/dem Teilnehmenden eine "Nichtmitglieder-Teilnahmegebühr" in Höhe des Zweifachen des ansonsten anfallenden Beitrags in Rechnung gestellt. 

 

Hinweise


Umstellungen der Beitragsart
wegen der Erreichung von Altersgrenzen erfolgen erst zum Beginn des nachfolgenden Halbjahres.

Familienbeitrag
Der Familienbeitrag ist eine BEITRAGSregelung! (Es gibt keine FamilienMITGLIEDSCHAFT.)

 

Ein Austritt
kann nur zum Jahresende (31.12.) und nur schriftlich erfolgen. Beiträge sind bis zum Datum der Beendigung der Mitgliedschaft - unabhängig vom Zeitpunkt der Austritts-Erklärung - zu zahlen. Kurzzeitmitglieder können den Austritt zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im TVE-Büro erklären.
 

Die Beendigung der Mitgliedschaft in einer Abteilung/Sportgruppe,
in der Abteilungs-/Sportgruppenbeiträge erhoben werden, kann - unabhängig von der VEREINSmitgliedschaft - zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im TVE-Büro erfolgen. 
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird gesamte Jahresbeitrag jährlich zum 15. April fällig. Die durch ein Mahnverfahren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des/der Säumigen, ebenso Bankrückbelastungsgebühren, die das Mitglied verursacht hat.


Bildung und Teilhabe
Beiträge und Gebühren für Kinder, deren Eltern ALG II (Hartz 4) Sozial- oder Wohngeld beziehen, können bis zu einer Höhe von 120,00 € jährlich auf Antrag hin durch das JobCenter übernommen werden. Wir stellen für die Beantragung gern eine Beitragsbescheinigung/-rechnung aus. Bitte kontaktieren Sie uns.


Vereinsbeitrag für Inhaber/-innen der Teilhabe-Karte "Essen.dabei.sein"
Bei Vorlage der Teilhabe-Karte wird für die Teilhabe-Karten-Inhaber/-innen auf formlosen Antrag hin der Beitrag "Einzelmitgliedsbeitrag ThK" in Höhe von 3,50 €/Monat eingeräumt.

 

Fällt der/die Teilhabe-Karteninhaber/-in unter die Familienbeitragsregelung, reduziert sich der ansonsten anfallende Familienbeitrag um 2,50 €/Monat für die Teilhabe-Karteninhaber/-in.

(Beispiel: Mann und Frau sowie ein Kind sind TVE-Mitglied. Der Mann und die Frau sind Teilhabe-Karteninhaber/-in, das Kind erhält BuT: Der "Familienbeitrag ThK" beträgt dann 13,00 € - 2,50 € - 2,50 € = 8,00 €. (Über den Einzelbeitrag des Kindes erstellen wir auf Wunsch eine Bescheinigung für die Beantragung von BuT beim JobCenter.))


Bankverbindung des TVE Burgaltendorf (Kontoinhaber): 
IBAN: DE69 36060488 0200020700 bei der Geno Bank Essen (BIC: GENODEM1GBE)

 

Der Einzug von Ansprüchen: SEPA-Lastschriftverfahren

 

Der Einzug von Forderungen (Mitgliedsbeiträge und Gebühren; Eigenleistungen für Sportkleidung, für die Teilnahme an Freizeitaktivitäten, Wettkämpfen und Ähnlichem) erfolgt seit 2014 im Europäischen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, und zwar terminlich

 

  • am 1. März die Vereins- und Abteilungsbeiträge für das erste Halbjahr des Jahres (für Mitglieder, die nach dem 1. März d.J. aufgenommen wurden,

  • am 30.06. ("Nachzüglerbeitragseinzug") am 1. September die Vereins- und Abteilungsbeiträge für das zweite Halbjahr des Jahres (für Mitglieder, die nach dem 1. September d.J. aufgenommen wurden,

  • am 27.12. ("Nachzüglerbeitragseinzug")

  • am 1. April die Kursgebühren für die Kurse des ersten Halbjahres

  • am 1. Oktober die Kursgebühren für die Kurse des zweiten Halbjahres monatlich

  • am 15. der Abteilungsbeitrag "Kraftgerätetraining" und der Kurzzeitmitgliedsbeitrag oder einige Tage später.

Ist der Einzugstermin kein Geschäftstag, erfolgt der Einzug am nächst folgenden Geschäftstag. Die Mitglieds-Nr. gilt im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren als Mandatsreferenz. Die Gläubiger-Identifikations-Nr. des TVE Burgaltendorf lautet: DE19TVE00000031443

 

Informationspflicht des Mitglieds
Ist das Mitglied nicht selbst Zahler/-in von Forderungen des Vereins, sondern z.B. ein Elternteil oder der/die Ehepartner/-in ist Kontoinhaber/-in des im SEPA-Lastschriftmandat/in der Einzugsermächtigung angegebenen Kontos, hat das Mitglied die Pflicht, den/die Zahler/-in über anstehende Lastschrifteinzüge zu informieren.

 

Fragen? Wir beraten Sie gern: 0201/570397 oder sport@tve-burgaltendorf.de